1. Die Wohnräume im Hotel, im Folgenden als „Zimmer“ bezeichnet, werden tagelang vermietet.
2. Der Hoteltag endet und beginnt um 12:00 Uhr.
3. Der Mieter des Zimmers, im Folgenden als „Hotelgast“ bezeichnet, kann an dem Tag, an dem er seinen Aufenthalt beginnt, von 8:00 bis 12:00 Uhr ein Zimmer ohne Aufpreis beziehen, sofern dieses Zimmer frei ist.
4. Bei der Anmietung eines Hotelzimmers gibt der Gast die Dauer seines Aufenthalts an. In Ermangelung einer solchen Definition wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag gemietet wurde.
5. Um den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte sich der Hotelgast an dem Tag, an dem die Mietdauer des Hotelzimmers abläuft, bis 10:00 Uhr an der Rezeption melden, was das Hotel jedoch nicht bindet.
6. Das Hotel kann den Antrag auf Verlängerung der Miete des Zimmers nicht annehmen, wenn keine offenen Stellen vorhanden sind.
7. In einem Doppelzimmer kann ein zweiter Platz nur auf Wunsch des Hotelgastes gemietet werden, der dieses Zimmer belegt.
8. Das Hotel ist verpflichtet:
- Bedingungen für den vollen Rest des Gastes, insbesondere wenn ohne Zustimmung des Gastes keine Aktivitäten im Raum ausgeführt werden (z. B. Reinigung, Reparatur von Geräten usw.).
- Bettwäsche und Handtücher alle 3 Tage oder auf Wunsch des Gastes wechseln.
9. Das Hotel ist verpflichtet:
- Reagieren Sie sofort auf Kommentare und Vorbehalte bezüglich des Servicelevels, der Hoteleinrichtungen sowie der Sauberkeit und Ordnung im Hotel, indem Sie Maßnahmen ergreifen, um Fehler und Mängel sofort zu beseitigen.
- Um auf Wunsch eines Hotelgastes kostenlos folgende Leistungen zu erbringen: a. Kaution, b. Aufwachen zu einem bestimmten Zeitpunkt, c. Gepäck zur Aufbewahrung mitnehmen.
10. Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen übernommen wurden, die die Dienste des Hotels in Anspruch nehmen, richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Haftung des Hotels für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, Geld, Wertpapieren und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist begrenzt, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption hinterlegt werden.
11. Ein Hotelgast ist nicht berechtigt, das von ihm freigegebene Zimmer an andere zu übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den er die Gebühr bezahlt hat, nicht abgelaufen ist.
12. Personen, die nicht im Hotel eingecheckt haben, können am nächsten Tag nicht von 22:00 bis 7:00 Uhr im Hotelzimmer übernachten.
13. Das Hotel sollte am nächsten Tag von 22:00 bis 7:00 Uhr ruhig sein.
14. Aufgrund der Brandschutzanforderungen ist es in den Hotelzimmern verboten, Instrumente oder Geräte zu verwenden, die mit Elektrizität betrieben werden und nicht die Ausstattung dieser Zimmer darstellen.
15. Bei jedem Verlassen des Hotels sollte der Schlüssel zur Zimmertür an der Rezeption abgegeben werden.
16. Wenn das Hotel aufgrund einer nicht vorgenommenen Reservierung erhebliche Verluste erleidet, muss der Gast, der die Reservierung vorgenommen hat, möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 50% des Zimmermietpreises zahlen.
17. Der Hotelgast ist finanziell verantwortlich für Schäden oder Zerstörungen der Hotelausrüstung und technischen Geräte, die durch sein Verschulden oder das Verschulden der Besucher verursacht wurden.